Votum: Strassenverkehrsabgaben – weniger wäre mehr!

Geschätzte Frau Grossrats-Präsidentin

Liebe Mitglieder der Regierung, werte Kolleginnen und Kollegen

Bei den Strassenverkehrsgebühren werden schweizweit über 100 Mio Franken zu viel eingezogen. 100 Mio – eine unglaubliche Summe. Dies konnte man in einem Beitrag von 10 vor 10 im letzten November beim SRF sehen und hören, ziemlich genau eine Woche, nachdem wir unseren Vorstoss hier im TG’er Kantonsparlament eingereicht hatten. Rund 4 Mio. CHF (von diesen zu viel eingezogenen 100 Mio. Franken!) sind es im  Kanton Thurgau. Und das soll mit der vorliegenden Leistungsmotion geändert werden.

Ich danke der TG’er Regierung herzlich für Ihre Antwort und auch dafür, dass sie die Problematik anerkannt und diesen störenden Umstand von sich aus ebenfalls ändern will. Das zeugt von Grösse – MERCI. Ich möchte ebenfalls betonen, dass ich auf keinen Fall dem Strassenverkehrsamt «ans Bein pinkeln möchte». Im Gegenteil: Man kann dieses Amt für die effiziente Leistungserbringung nur loben. Dass man einen solchen Ueberschuss Jahr für Jahr in die Staatskasse überweisen konnte, hat nicht zuletzt, wie wir ja in der Antwort der Regierung nachlesen konnten, auch mit der effizienten Arbeitsweise zu tun. Chapeau, eigentlich ist es genau das, wie ich mir eine speditive Verwaltung im Sinne der Leistungserbringung vorstelle!

Umso unverständlicher, dass es überhaupt einen Vorstoss wie den unseren brauchte, dass Bewegung in diesen «Gebührendschungel» kommt. In der Strassenverkehrsabgaben-Verordnung heisst es im Artikel 1 nämlich glasklar, ich zitiere: «Die Gebühren des Strassenverkehrsamtes decken die Kosten für die amtlichen Verrichtungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr». Und nur die Kosten! Dieser Grundsatz wird seit Jahren missachtet und muss korrigiert werden.

Dass die Regierung jetzt dazu selber Hand bietet, ist lobenswert. Warum aber immer noch eine 10prozentige Kostenmarge von rund 1,7 Mio. CHF bestehen bleiben soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir denken, dass man nicht auf den letzten Franken eine ausgeglichene Rechnung haben kann, aber mit einem 3prozentigen Ausgleichsrahmen (das sind immerhin 540’000 CHF) ist einer allfälligen Differenz auf der Einnahmen- wie Ausgabenseite alleweil Genüge getan.

Explizit nicht anpassen würde ich die Gebührenhöhe der Administrativ-Massnahmen. Dieser Vorstoss soll nicht delinquente Autofahrer und -fahrerinnen entlasten, welche mit (beispielsweise) Raservergehen und Alkoholverfehlungen die Gesellschaft gefährden. Dort werden jeweils ziemlich grosse Beträge vereinnahmt – und das soll auch so bleiben!

Dafür kann man bei einem neuen Führerausweis oder einer Fahrzeug-Schilderübertrag die Gebühren allenfalls um 50 Prozent senken. Und das würde den TG’erinnen und TG’ern eine echte Entlastung bringen.

In diesem Zusammenhang verstehe ich auch die Zurückhaltung und Skepsis auf der linken Ratsseite nicht wirklich. Denn gerade für die kleinen Leute ist eine eingesparte 50er Note doch nicht einfach nichts. Und die Gebührenhöhe ist für alle gleich: Egal ob man einen Ferrari oder einen Skoda fährt. So bringen die Anpassungen den Wenigverdienern und den Single-Haushaltseinkommen eigentlich am meisten!

 Diese Gebührenanpassung hat auch nichts mit Umweltschutz zu tun – es ist einzig und alleine ein Versuch, die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr für eine staatliche Dienstleistung zu belasten. Und trotzdem den regulatorischen Vorgaben nachzukommen.

Ich bitte Sie, diese Leistungsmotion, so wie sie vorliegt, erheblich zu erklären und damit einen kleinen Beitrag für den Geldbeutel aller TG’erinnen und TG’er zu leisten. Ich danke Ihnen allen für die Aufmerksamkeit und freue mich über Ihre Unterstützung.

Pbu Feb. 2022