Votum für CVP/EVP-Fraktion: „Änderung der Pensionskassen-Verordnung“

„Änderung der Pensionskassen-Verordnung“

Herr Grossratspräsident, geschätzte Damen und Herren Regierungsräte, werte Kolleginnen und Kollegen

Das Pensionskassenwesen ist die wichtigste berufliche Vorsorge eines jeden einzelnen Berufstätigen. Eine gesunde Pensionskasse ist somit auch Voraussetzung, dass man auf dem Arbeitsmarkt als Arbeitgeber erfolgreich sein kann. Dies trifft auch auf den Kanton TG zu. Dass man bei der Pensionskasse Thurgau diesem Umstand Rechnung trägt, ist absolut im Sinne der CVP/EVP-Fraktion.

Wenn eine Pensionskasse infolge volatiler oder stark fallender Finanz- und Aktienmärkte in Schieflage gerät, ist dies zwar kein Weltuntergang, aber ein äusserst unangenehmer Zustand. Dass die Oberaufsichtskommission die Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge verschärfte, ist somit folgerichtig und verständlich. Auch wir sind der Meinung, dass eine Pensionskasse nach  starken Verlusten (ihrer Wertschriftenanlagen) und somit dem Unterschreiten der Deckungsgrenze von 100% schnellstmöglich wieder auf Kurs kommen und diesen Schwellenwert erreichen sollte.

Dass man bei einem Sanierungs-Maximum von 2% dafür Jahrzehnte brauchen würde, ist nicht gut oder zielführend. Mit einer Erweiterung des Sanierungs-Beitragsrahmens von 0% bis 5% erreicht man (wenn es dann nötig sein muss!) die Sanierung nicht nur schneller, sondern bringt die ganze PK damit auch in kürzerer Zeit wieder zur Balance zurück. Damit kann und soll eine Sanierungsdauer nur einige wenige Jahre dauern und nicht eine „never-ending Story“ werden! Im Sinne der heutigen, aber auch der zukünftig Versicherten PK-Mitglieder.

Dies ist nicht nur richtig, sondern auch den Versicherten gegenüber fair. Dass sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer zu einer solchen Sanierung beitragen, sollte sie dann nötig sein, erachten wir ebenfalls als richtig. Wir sind sehr angtan, dass dies Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen gleich sehen.

Die per 1.1.2020 in Kraft tretenden Revision des Pens.Kassen-Reglementes begrüssen wir zudem ausdrücklich. Insbesondere die Anpassung des Umwandlungssatzes nach unten ist aufgrund der demographischen Veränderungen und der immer längeren Lebensdauer absolut notwendig, wenn man nicht die junge Generation von vorneherein massiv benachteiligen will. Das gleiche gilt es zur Anpassung des Technischen Zinssatzes von 3 Prozent auf 2,5% zu sagen.

Die CVP/EVP unterstützt daher einstimmig die Aenderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrerpersonen.

Danke für Eure Aufmerksamkeit.

Pbu 4.5.2019