Es gilt der Grundsatz, dass eine Filterung der Information durch die Behörden nicht der Grundidee der direkten Demokratie entspricht. Der Staat sollte den Souverän in dessen Meinungsbildung unterstützen und nicht behindern.
Die Gegnerseite bringt immer wieder das Kostenargument vor – und wie es zu einer wahren Kostenexplosion für die Oeffentlichkeit kommt, sollte unsere Oeffentlichkeits-Initiative eingeführt werden. Dies ist (entschuldigen sie den Ausdruck) absoluter Schwachsinn. Es wird nämlich fälschlicherweise behauptet, dass ein Oeffentlichkeitsprinzip unisono mehr Kosten und Aufwand verursacht. Für die Verwaltung kann dies zwar punktuell zutreffen, in der Gesamtbetrachtung ist das aber völlig unwesentlich. Das zeigen die Beispiele von Bund und den anderen 21 Kantonen. Nirgends hat es deswegen mehr Amtsstellen gegeben, nirgends wird von grösseren Kostenzunahmen berichtet.
Man vergisst nämlich nur zu gerne, dass alleine der präventive Charakter einer transparenten und dem Oeffentlichkeitsprinzip verpflichteter Verwaltung Kosten spart, gerade weil man Transparenz schafft und halten muss. Es gibt damit nämlich schon (fast) keine Mauscheleien mehr.
Fazit: Eine Gesellschaft, die von seiner Verwaltung transparente Informationen erhält und auch einverlangen kann, wird Vertrauen gewinnen und Kosten (ein)sparen! Und zwar ein Mehrfaches von den allfälligen Aufwendungen, die solche Anfragen vielleicht verursachen.
Peter Bühler, Kantonsrat CVP TG, Kilbergstrasse 1F, 8356 Ettenhausen,