Motion: «Keine steuerliche Bestrafung von Sanierung und Renovation»

Geschätzter Frau Grossrats-Präsidentin, Werte Damen und Herren Regierungsräte

Liebe Kantonsrats-Kolleginnen und –Kollegen

Wenn es bei einem überparteilich eingereichten Vorstoss, neben den 9 ursprünglichen Motionären  sage und schreibe 92 Mitunterzeichnerinnen und -Unterzeichner gibt, welche mit an Bord sind, dann ist das Anzeichen genug, dass etwas im beschriebenen Problem richtig und in der angewandten Praxis schlecht oder falsch läuft.

So halt auch bei unserem Vorstoss, der die steuerliche Bestrafung von Sanierungen und Renovationen zum Thema hat. Vieles haben wir schon gehört – auf eine Wiederholung sämtlicher Punkte verzichte ich. Die Mitte- und EVP-Fraktion ist aber übereinstimmend mit den bisher gehörten FraktionssprecherInnen grossmehrheitlich/einstimmig dafür, die vorliegende Motion erheblich zu erklären.

Dass der Regierungsrat die Auffassung der Motionäre in energetischer und denkmalpflegerischer Hinsicht teilt, freut uns. Dank des neuesten Bundesgerichtsurteils vom 23. Februar 23 steht für mich auch darum fest, dass die Regierung selber mit ihrer Argumentation per heute der Motion zustimmen müsste. So sagt sie ja explizit auf Seite 5 ihrer Antwort: «Würde der Bundesgesetzgeber in Umsetzung hängiger parlamentarischer Vorstösse eine Einzelfallbetrachtung von……zulassen, würde der Regierungsrat dem GR umgehend eine Aenderung des StG im Sinne der Motion vorlegen.»

Ihr Hauptpunkt, dass man dem Bundesgericht nicht widersprechen möchte, ist mit dem neuesten Urteil hinfällig. Dieses schreibt nämlich im oben zitierten Urteil: ….dass bei jedem Totalsanierungs-, Renovierungs- oder Umbauprojekt eine objektiv-technische Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertsteigernden Investitionen vorzunehmen sei.

Und das ist auch richtig – Die Notwendigkeit für mehr Nachhaltigkeit im Baubestand ist nämlich dringender denn je.  So sind die Gebäude ja immer noch die mit Abstand grössten Verursacher der CO2 -Emissionen und somit der CO2-Problematik; mehr noch als die Autos! Und dass es widersinnig ist, kleine «Pflästerli-Sanierungen» steuerlich abzugsfähig zu belassen, die grossen, einschenkenden Sanierungsmassnahmen (z.B. für eine bessere Energieeffizienz) aber steuerlich zu bestrafen und/oder zu behindern, ist schon fast als Schildbürger-Streich zu titulieren.

Dass man den Ermessungsspielraum, den die Steuerverwaltung hat, konsequent gerade bei diesem Thema auch ausnutzt, ist ein Grundanliegen der Mitte-EVP-Fraktion. Dass dies auch ein Wirtschaftsfaktor für unsere vielen Gewerbe- und KMU-Betriebe darstellt, sei so nebenbei auch noch erwähnt.    

Bei dem vorliegenden Thema geht es nicht nur um Steueroptimierungen von gutbetuchten TG’erinnen und TG’ern, sondern um einen in der heutigen Zeit berechtigten Anreiz, eine Sanierung wo möglich und nötig ganzheitlich anzusehen und die Personen oder Firmen zu animieren, dies dann auch zu tun.  Im wirtschaftlichen, insbesondere aber auch im umwelt- und energietechnischen Kontext.

Ich bitte Sie darum, die vorliegende Motion im Sinne eines klaren Zeichens ERHEBLICH zu erklären. Die kantonale Steuergesetzgebung soll an das Bundesrecht angepasst werden. Der Thurgau als Ganzes wird es ihnen danken.

Pbu 17.4.2023