Frau Grossratspräsidentin, geschätzte Damen & Herren Regierungsräte
Es steht für mich ausser Zweifel, dass eine Doppelbesteuerung, wie dies die Liegenschaftensteuer seit Jahren ausmacht, auf den Müllhaufen der Steuergesetze gehört. Der Kanton Thurgau ist finanziell potent genug, dass diese (für Haus- und Wohnungseigentümer) ungerechtfertigte Steuer gestrichen werden kann. Und wenn ich höre, dass es rund 75’500 Adressaten gab, welche diese Post Jahr für Jahr erhalten haben, dann kommt man mit der Aufhebung vielen Menschen im Thurgau (und darüber hinaus) entgegen…..übrigens auch viele, welche zum normalen Mittelstand gehören. Das gilt selbst für Wählerinnen und Wähler der Grünen und der SP, die ebenfalls Wohnbesitz haben.
Dass man die Gemeinden aber nicht einfach so im Regen stehen lässt für ihre Belange, ist auch für mich irgendwie nachvollziehbar. Man kann diese nicht einfach mit einem Entscheid, der sehr stark in ihre Finanzkraft eingreift, uniliteral belasten, ohne Hand zu einer Kompensation zu geben. Dieser Ausgleich (man kann auch sagen: Verteilkampf!) darf aber nicht auf dem Rücken oder Buckel der LiegenschaftenbesitzerInnen ausgefochten werden, sondern hat in einem Kompensationsmodell der Institutionen Kanton/Gemeinden zu erfolgen. Ob dies in einem geänderten Verteilschlüssel der Handänderungssteuer oder sonst auf eine neue Art und Weise erfolgt, kann nach Erheblichkeitserklärung dieser Motion in einem gutbürgerlichen Schulterschluss und Kompromiss gefunden werden.
Der Missstand dieser Doppelbesteuerung ist für die Betroffenen aber definitiv aus der Welt zu schaffen. Und zwar lieber heute schon als erst morgen.
Danke für die Aufmerksamkeit.