Antrag Gastrogesetz, Paragraph 19, Absatz 2

Frau Grossratspräsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Man kann es drehen und wenden wie man will: 12jährige gehören nach 22 Uhr nicht in ein Restaurant, alleine in eine Beiz schon gar nicht. Mit 12 Jahren ist man (wie Kollege Roland Wyss schon ausführte) noch ein Kind, irgendwo im Uebergang von der Primar- in die Sekundarschule. Das Vereinsleben wird auf der Erwachsenen-Stufe nicht von 12jährigen bestritten. 12jährige sollen sich nach 22 Uhr nicht mehr (alleine) in der Oeffentlichkeit und in Restaurants aufhalten, sondern zu Hause den Uebergang zur Nachtruhe in Angriff nehmen. Egal ob es sich um Sportler & Sportlerinnen, Musikanten oder «normalen»  Schülerinnen und Schüler handelt.

Hier in diesen Artikel das Alter von Jugendlichen nach oben zu revidieren, ist ein Gebot, welches nichts mit veraltet oder «vorgestern» zu tun hat, sondern dem Schutz von Gastronomen und Jugendlichen gleichzeitig dient. Mit 15 Jahren beginnt man am Ende der obligatorischen Schulzeit erstmals, sich im Vereinswesen «anzuklimatisieren». Das ist gut so – daher ist es gut und richtig, dass man sich erst dann, in Begleitung Erwachsener, nach 22 Uhr noch im Sinne einer Ausnahme in einem Restaurant aufhalten darf und soll. Ob Jugendliche Musik machen oder Sport treiben, nach 22 Uhr gehören diese in der Regel ins Bett, damit sie am nächsten Tag für ihre zeitintensiven Hobbys auch die notwendige Ruhezeit bekommen haben und wieder fit für die vielfältigen Aktivitäten sind, zu denen übrigens auch die Schule gehört.

Ich bitte Sie, den Antrag von Roland Wyss und der  EVP zu unterstützen.

Peter Bühler, Mitte