Für die Grossrats-Sitzung vom 13.6.2018
Geschätzter Herr Grossrats-Präsident, Werte Damen und Herren Regierungsräte
Liebe Kantonsrats-Kolleginnen und –Kollegen
Die CVP/EVP Fraktion hat sich intensiv mit der Interpellation befasst und ist sich einig, dass es eine absolute Gerechtigkeit in Lohnfragen (wenn überhaupt!) nur im Himmel geben wird.
Spass beiseite: Bei Löhnen, Entschädigungen und zusätzlichen Fringe Benefits sind es aber so viele unterschiedliche Belange, die da ineinander verwoben werden müssen, dass ein einfaches schwarz/weiss-Muster(Bild) nicht möglich ist. Und sinnvoll schon gar nicht. Die regierungsrätliche Antwort zeigt ausführlich, wie vielschichtig diese Fragestellung ist.
(Eingehen auf das Votum des Interpellanten und mit Fakten erklären, wo dieser FALSCH liegt!)
Der umfangreiche Fragenkomplex, welcher noch mit einem Projekt vom Regierungsrat im Jahr 2019 vertiefter angegangen werden soll, ist nicht in wenigen Sätzen abhandelbar. Es gilt zu bedenken, dass man nicht staatliche Stellen mit jenen in der Privatwirtschaft 1:1 vergleichen kann. Weder was das Angebot betrifft, noch was die Aufgabe oder die Ausbildung anbelangt. Einen Lehrer mit einem Gärtner zu vergleichen, ist gleich unsinnig, wie einen Umweltökonomen einem Bäcker oder Bankangestellten gegenüber zu stellen.
Es gilt festzuhalten, dass sich Lohn und Lohndifferenzen immer dem Grundsatz von
- Angebot und Nachfrage der Mitarbeitenden
- Ausbildungsstand und Komplexität der Aufgaben
- Verfügbarkeiten von Stellen und Berufsfachleuten
- Konkurrenzsituation der Unternehmungen und der öffentlichen Hand
- Mobilitätsfaktoren
- Image und Anspruch der verschiedenen Berufe
angleichen und somit nicht in jedem Falle objektiv erklärbar sind. Persönliche Präferenzen, Sympathie zum Unternehmen (resp. Empathie bei einem „schlechten“ Arbeitgeber) spielen daneben genauso eine Rolle wie Arbeitsweg, persönliches Karrierestreben, Berufung und Freude an einer Arbeitstätigkeit. Ebenso spielt das Alter, die Erfahrung und in nicht wenigen Berufen auch die physische und mentale Stärke (resp. Schwäche) eine gewichtige Rolle. Sowohl bei einer Anstellung wie auch einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Dass der Staat nicht zu einem grossen Konkurrenten des heimischen Gewerbes und seiner Angestellten verkommen darf, ist eigentlich logisch. Dass der Staat aber auch auf willige, gut ausgebildete, motivierte und mit der Materie vertraute Angestellte zählen (und solche gewinnen) will, ist ebenfalls nachvollziehbar. Wir sind der Meinung, dass unser Kanton davon profitiert, dass die überwiegende Mehrheit seiner Angestellten gerne zur Arbeit kommt und einen guten Job macht. Gerade deshalb können wir uns auch immer wieder darüber freuen, dass wir trotz allen Staatsaufgaben eine nach wie vor schlanke kantonale Verwaltung haben.
Der Kanton Thurgau steht aber auch in Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt mit den öffentlichen Verwaltungen der Nachbarkantone; bei Fachspezialisten zudem mit privatwirtschaftlichen Betrieben dieser Arbeitsgattungen und auf Führungsebene mit fast allen grösseren KMU’s des Kantons, die auch ihre Führungskräfte behalten möchten und um diese buhlen. Innerhalb der Verwaltung ist der Kanton gefordert, einen Ausgleich zu finden, der innerhalb der Arbeitnehmer des ganzen Kantons gerecht ist, auch wenn die Berufe extrem unterschiedlichen Berufsgattungen ausweisen. Eine Herkulesaufgabe der Verwaltung und unserer Regierung, die nicht nur einfach ist sondern immer auch mit Kompromissen angereichert sein muss. Wir vertrauen auf die bisherige gute Leistung der verantwortlichen Regierungsräte. Wenn man die Kosten des Kantons zudem nicht weiter ausdehnen will, dann muss man eher dafür besorgt sein, dass nicht jedes Jahr neue Aufgaben (mit noch mehr Angestellten) auf die Verwaltung „niederprasseln“. Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber, welche heute einen guten Job leisten, sollen fair und korrekt entlöhnt werden. Von Abschaffungen der Fringe Benefits würden wir die Finger lassen und möchten den Interpellanten warnen, hier zu stark den Neid- und Drohfinger zu erheben; eine Streichung wäre genau das Zeichen an unsere MA’s, welches genau das Gegenteil vom immer wieder gesagten „wie gut sie seien“ bei diesen provozieren würde.
Wir danken der Regierung für die detaillierten Angaben, für seinen Beitrag an diese Diskussion und sind sicher, dass im Kanton TG sowohl im Gewerbe wie auch in der kantonalen Verwaltung gute und unorthodoxe Möglichkeiten gefunden werden, eine grosse Arbeitszufriedenheit nicht nur mit dem Blick aufs Lohncouvert zu erreichen. Auf das regierungsrätliche Projekt einer vertieften Analyse der Löhne und Lohnnebenleistungen, wie sie fürs 2019 versprochen ist, sind wir echt gespannt.
Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit!
(Pb Mai 2018)